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Private Krankenversicherung

Die Abrechnung der osteopathischen Behandlung erfolgt auf Grundlage der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GEBÜH). Private Kassen und Beihifestellen übernehmen in der Regel die Kosten für die Behandlung.

Gesetzliche Krankenversicherung

Viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussen die osteopathische  Behandlung in unterschiedlicher Höhe. Ich verfüge über die von den gesetzlichen Krankenkassen geforderten Nachweise zur Abrechnung der osteopathischen Leistungen.
Bitte halten Sie Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse oder informieren Sie sich über folgenden Link:
http://www.osteokompass.de/patienteninfo-krankenkassen.html

Sollten Sie Fragen zu Ihrer Verordnung oder zur Abrechnung haben, können Sie gerne telefonisch Kontakt mit mir aufnehmen.