Private Krankenversicherung
Die Abrechnung der osteopathischen Behandlung erfolgt auf Grundlage der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GEBÜH). Private Kassen und Beihifestellen übernehmen in der Regel die Kosten für die Behandlung.
Gesetzliche Krankenversicherung
Viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussen die osteopathische Behandlung in unterschiedlicher Höhe. Ich verfüge über die von den gesetzlichen Krankenkassen geforderten Nachweise zur Abrechnung der osteopathischen Leistungen.
Bitte halten Sie Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse oder informieren Sie sich über folgenden Link:
http://www.osteokompass.de/patienteninfo-krankenkassen.html
Sollten Sie Fragen zu Ihrer Verordnung oder zur Abrechnung haben, können Sie gerne telefonisch Kontakt mit mir aufnehmen.